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Aktuelles

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Girokonto schützt nicht mehr vor Pfändung
(Wuppertaler Rundschau) "Vom 1. Januar nächsten Jahres an besteht ein Pfändungsschutz nur noch auf einem eigens dafür eingerichteten Pfändungsschutzkonto ("P-Konto"). Sämtliche Geldeingänge - auch Sozialleistungen wie ALG I, ALG II, Grundsicherung, gesetzliche Renten, Kindergeld und viele mehr - sind auf einem normalen Girokonto nicht mehr geschützt." Hier finden Sie mehr Infos und eine Vorlage für das Umwandlungsformular, welches Sie bei Ihrer Bank abgeben können:
Den Kältetod von Wohnungslosen verhindern!
Die BAG Wohnunglosenhilfe e.V. hat eine Handreichung erstellt, in der die rechtlichen Grundlagen der staatlichen Schutzpflichten zusammenfassend dargestellt und Eckpunkte für Maßnahmen zum Erfrierschutz benannt werden. Diese können Sie hier herunterladen:
Artikel in der WZ 13.02.2012 über die Betreuung von Obdachlosen
"An der Grenze der Leistungsfähigkeit"