Girokonto schützt nicht mehr vor Pfändung
(Wuppertaler Rundschau) "Vom 1. Januar nächsten Jahres an besteht ein Pfändungsschutz nur noch auf einem eigens dafür eingerichteten Pfändungsschutzkonto ("P-Konto"). Sämtliche Geldeingänge - auch Sozialleistungen wie ALG I, ALG II, Grundsicherung, gesetzliche Renten, Kindergeld und viele mehr - sind auf einem normalen Girokonto nicht mehr geschützt." Hier finden Sie mehr Infos und eine Vorlage für das Umwandlungsformular, welches Sie bei Ihrer Bank abgeben können:
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